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Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Uwe Rauhöft, BVL-Vorstandsvorsitzender, nahm als Sachverständiger am 16. Mai 2022 an der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ teil. Mit dem Gesetz soll insbesondere der Zinssatz für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen neu geregelt werden. Dieser beträgt bisher 6 Prozent im Jahr, wobei seit Oktober 2021 keine Zinsen mehr festgesetzt werden. Eine gesetzliche Neuregelung des Zinssatzes war vom Bundesverfassungsgericht mit Wirkung ab 2019 vorgegeben worden.
Der BVL begrüßt die gesetzliche Neuregelung, bedauerte allerdings, dass der Gesetzgeber so spät und erst aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts tätig wurde. Den vorgesehenen Zinssatz von zunächst 1,8 Prozent pro Jahr, der zukünftig regelmäßig überprüft werden soll, hält der BVL als angemessen. Einige andere Sachverständige hatten gefordert, den Zinssatz auf 0 % zu reduzieren.
Übereinstimmung bestand bei vielen Sachverständigen darin, dass auch andere Zinstatbestände wie Aussetzungs- oder Stundungszinsen angepasst werden müssen. Zudem sollte auch die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen, die versteuert werden müssen, und Nachzahlungszinsen, die nicht steuermindernd abgezogen werden können, beseitigt werden.
In der mündlichen Anhörung hat der BVL-Vorsitzende Uwe Rauhöft auch angeregt, auf die rückwirkende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zu verzichten. Hiervon seien bspw. Rentner für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 betroffen, weil die Zinsfestsetzung ausgesetzt wurde.